
Waffensachkunde für Bewacher
Allgemeine Information
Lehrgang für die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG für Bewacher
Unser professioneller Lehrgang deckt alle wichtigen Aspekte der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG für (angehende) Bewacherinnen und Bewacher ab. Auch für angehende Sportschützen ist der Lehrgang geeignet.
Durch praxisorientierte Lehrmethoden und erfahrene Dozenten bieten wir dir eine fundierte Ausbildung, die dich optimal auf die Herausforderungen im Umgang mit Waffen vorbereitet.
Unsere Inhalte umfassen unter anderem rechtliche Grundlagen, Waffenkunde, Sicherheitsbestimmungen sowie praktische Übungen im Umgang mit verschiedenen Waffentypen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verantwortungsbewusste und sichere Handhabung von Schusswaffen für Dienstwaffenträger.
Warum solltest du dich für unseren Lehrgang entscheiden?
- Qualifizierte Dozenten: Unsere Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Sicherheitsausbildung und besitzen die Erlaubnis zur Vermittlung und Prüfungsabnahme der Waffensachkunde.
- Praxisorientiertes Training: Wir legen großen Wert darauf, dass du nicht nur theoretisches Wissen erlangst, sondern dieses auch in der Praxis anwenden kannst. Unsere Schießübungen bereiten dich optimal auf reale Situationen vor.
- Zertifizierte Abschlüsse: Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhältst du ein anerkanntes Zertifikat, das dir berufliche Perspektiven eröffnet und deine Kompetenzen im Bereich der Waffensachkunde bestätigt.
Bist du bereit, deine Kenntnisse im Bereich der Waffensachkunde zu vertiefen und eine fundierte Ausbildung zu erhalten? Dann melde dich jetzt bei uns an und starte deine Karriere in der Sicherheitsbranche!
Um euch einen Einblick zu gewähren, welche Themen während des Kurses behandelt werden, eignet sich am besten ein Auszug aus der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV):
§ 1 Umfang der Sachkunde
(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisenden Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
1. Über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes,
2. Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite
3. Über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.
Quelle: AWaffV
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