
Interventionskraft nach VdS 2172
Allgemeine Information
Die Schulungsinhalte nach der VdS-Richtlinie 2172 für Interventionskräfte knüpfen ebenfalls an die Inhalte der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO an. Trotzdem sind die Unterrichtseinheiten speziell auf die Fähigkeiten einer Interventionskraft angefertigt. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Als VdS-anerkannte Bildungsstätte (VdS 2868) sind wir zur vollwertigen Ausbildung und Prüfung von Interventionskräften befähigt.
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