
Rechtskonformes Verhalten für Sicherheitskräfte
Allgemeine Information
Es ist daher absolut gerechtfertigt, dass das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und das Privat- bzw. Strafrecht den Großteil des Rahmenlehrplans für das Unterrichtungsverfahren bzw. die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO darstellt. Allerdings ist es leider sehr häufig der Fall, dass die Inhalte nach der Unterrichtung bzw. Prüfung relativ schnell wieder „gelöscht“ werden und das Wissen im späteren beruflichen Alltag nicht mehr einwandfrei abgerufen und angewendet wird.
Unser Auffrischungskurs „Rechtsgrundlagen für private Sicherheitskräfte“ eignet sich insbesondere dazu, sich dieses teilweise verlorengegangene Wissen wieder praktisch anzueignen und aufzufrischen. Hierbei werden jedoch ganz gewiss keine Paragraphen aus dem BGB oder StGB stumpf auswendig gelernt. Es geht insbesondere darum den Teilnehmer:innen zu vermitteln, wie sie teilweise komplexe Situationen aus dem Berufsalltag von Sicherheitsmitarbeiter:innen schnell und rechtlich korrekt erfassen und dabei gesetzeskonform vorgehen können. Die genaue Auseinandersetzung mit den hierfür relevanten Gesetzestexten und Paragraphen gehört selbstverständlich dazu.
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