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Interventionskraft nach VdS 2172

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Starttermin
Auf Anfrage
Dauer
5 Tage (inkl. Prüfung)
Kursart
Schulung
Format
Präsenzschulung mit praktischen Übungen und Simulationen

Allgemeine Information

Interventionskräfte sind Wachpersonen, die bei Alarmen ausrücken, Ursachen des Alarms feststellen und mögliche Konsequenzen veranlassen: Verständigung der Polizei oder – im Falle eines Fehlalarms – Rücksetzung der Anlage.

Die Schulungsinhalte nach der VdS-Richtlinie 2172 für Interventionskräfte  knüpfen ebenfalls an die Inhalte der Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO an. Trotzdem sind die Unterrichtseinheiten speziell auf die Fähigkeiten einer Interventionskraft angefertigt. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.

Als VdS-anerkannte Bildungsstätte (VdS 2868) sind wir zur vollwertigen Ausbildung und Prüfung von Interventionskräften befähigt.

5 Tage
Termine auf Anfrage
100% staatlich förderbar

Kursinhalte

01. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
02. Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht
03. Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
04. Gesundheits- und Arbeitsschutz durch ausgewählte Unfallverhütungsvorschriften
05. Umgang mit Menschen
06. Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen
07. Grundsätze der Kommunikation
08. Grundsätze im Umgang mit Menschen
09. Dienstkunde
10. Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort
11. Bericht- und Meldewesen
12. Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden oder anderen Hilfskräften
13. Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
14. Technische Hilfsmittel und Kommunikationstechnik
15. Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
16. Aufbau, Grenzen und Wirkungsweise der eingesetzten Kommunikationtechnik
17. Verschiedene Sicherungseinrichtungen/GMA´s
18. Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Schutzausrüstung Zugangs- und Kontrollsysteme

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    Schulungsort im Herzen Hannovers

    Headquarter

    Alter Flughafen 8, 30179 Hannover

    Telefonnummer:

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    Mehr Informationen

    Fragen und Antworten

    Besteht überhaupt Bedarf nach Sicherheitskräften?

    Ganz klar: JA!

    Es gibt in Deutschland so viele Sicherheitsfirmen und Sicherheitskräfte wie noch nie! Und die Zahl kennt nur eine Richtung: nach oben!

    Kaum eine Branche in Deutschland hat einen so extremen Bedarf an gutem und qualifizierten Personal wie die Sicherheitsbranche. In allen Stellenbörsen findest du unglaublich viele Stellenausschreibungen, in denen dringend nach Sicherheitskräften gesucht wird. Es ist fast schon unmöglich in der Branche keinen Job zu finden (wenn man natürlich alle notwendigen Qualifikationen hat, die du bei uns erwerben kannst).

    Was ist in den Ausbildungsprogrammen noch enthalten?

    Der Schwerpunkt unserer Ausbildungsprogramme ist die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Diese brauchst du nämlich, um überhaupt als Sicherheitskraft arbeiten zu dürfen.

    Dazu erhältst du je nach Ausbildungsprogramm bei uns noch folgende Qualifikationen und Zertifikate:

    • Umgang mit Schusswaffen und Waffensachkunde nach § 7 WaffG (inkl. Prüfung)
    • Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfenden und Evakuierungshelfenden (inkl. Feuerlöschübung am Brandsimulator)
    • Ausbildung in Erster Hilfe
    • Interventionskraft nach VdS 2172 (inkl. Prüfung)
    • Kunden- und Serviceorientierung
    • Werkschutzlehrgang 1-4
    • Personenkontrolle
    • KFZ-Kontrolle
    • Grundlagen der Psychologie und Umgang mit schwierigen Menschen
    • Deeskalationstraining
    • Kommunikationstraining
    • Interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Geflüchteten
    • Taktische Dienstkunde und Eigensicherung
    • und vieles mehr!

    Was brauche ich, um eine Sicherheitskraft zu werden?

    In Deutschland wird das Sicherheitsgewerbe im § 34a GewO und in der Bewachungsverordnung geregelt. Darin steht, dass jede Person, die als Sicherheitskraft tätig sein möchte, eine Qualifikation einer Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt.

    Es gibt zwei Arten einer Qualifikation nach § 34a GewO:

    1. Unterrichtung nach § 34a GewO: Das ist eine fünftätige Schulung in der zuständigen IHK und ist die absolute Mindestqualifikation (wird oft „Sitzschein“ genannt).

    2. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Das ist eine schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK. Der Sachkundenachweis ist in der Branche viel angesehener und erlaubt es dir in fast allen Bereichen arbeiten zu können (z.B. als Einsatzleiter:in, Objektleiter:in, Türsteher: in, etc.). Deswegen werden Sicherheitskräfte mit der Sachkunde häufig viel besser bezahlt als die Kolleg:innen mit der Unterrichtung.

    (Hinweis: Es gibt also nicht „den 34a-Schein“, sondern entweder die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO.)

    Da wir nur das Beste für dich wollen, bereiten wir dich selbstverständlich auf die Sachkundeprüfung vor! Unsere Dozent:innen sind extrem erfahren und teilweise selbst Prüfer:in in einer IHK!

    Was kosten die Ausbildungsprogramme?

    Die gesamten Kosten unserer Ausbildungsprogramme werden zu 100 % vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Rentenkasse übernommen! Auch deine Reisekosten zu uns werden vom Kostenträgern übernommen!

    Du musst auch nichts für Bücher, Blöcke, Stifte, Getränke und Snacks bezahlen (auch keine Kaution)!

    Das bedeutet: Es kostet dich NICHTS!

    Was ist, wenn ich während der Ausbildung merke, dass das nichts für mich ist?

    Wenn du während der Ausbildung feststellst, dass es dir keinen Spaß macht oder du dich nicht wohl bei uns fühlst, kannst du natürlich jederzeit damit aufhören. Wir möchten niemanden dazu zwingen.
    (Hinweis: Bis jetzt hat aber noch niemand die Ausbildung abgebrochen 😉 )

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