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Waffensachkunde für Bewacher

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Termin
Auf Anfrage
Dauer
5 Tage
Kursart
Schulung
Format
Präsenzschulung

Allgemeine Information

Lehrgang für die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG für Bewacher

Unser professioneller Lehrgang deckt alle wichtigen Aspekte der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG für (angehende) Bewacherinnen und Bewacher ab. Auch für angehende Sportschützen ist der Lehrgang geeignet.

Durch praxisorientierte Lehrmethoden und erfahrene Dozenten bieten wir dir eine fundierte Ausbildung, die dich optimal auf die Herausforderungen im Umgang mit Waffen vorbereitet.

Unsere Inhalte umfassen unter anderem rechtliche Grundlagen, Waffenkunde, Sicherheitsbestimmungen sowie praktische Übungen im Umgang mit verschiedenen Waffentypen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verantwortungsbewusste und sichere Handhabung von Schusswaffen für Dienstwaffenträger.

Warum solltest du dich für unseren Lehrgang entscheiden?

  1. Qualifizierte Dozenten: Unsere Dozenten verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Sicherheitsausbildung und besitzen die Erlaubnis zur Vermittlung und Prüfungsabnahme der Waffensachkunde.
  2. Praxisorientiertes Training: Wir legen großen Wert darauf, dass du nicht nur theoretisches Wissen erlangst, sondern dieses auch in der Praxis anwenden kannst. Unsere Schießübungen bereiten dich optimal auf reale Situationen vor.
  3. Zertifizierte Abschlüsse: Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhältst du ein anerkanntes Zertifikat, das dir berufliche Perspektiven eröffnet und deine Kompetenzen im Bereich der Waffensachkunde bestätigt.

Bist du bereit, deine Kenntnisse im Bereich der Waffensachkunde zu vertiefen und eine fundierte Ausbildung zu erhalten? Dann melde dich jetzt bei uns an und starte deine Karriere in der Sicherheitsbranche!

 

Um euch einen Einblick zu gewähren, welche Themen während des Kurses behandelt werden, eignet sich am besten ein Auszug aus der Allgemeinen Waffengesetz – Verordnung (AWaffV):

§ 1 Umfang der Sachkunde

(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisenden Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse

1. Über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes,

2. Auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite

3. Über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.

Quelle: AWaffV

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    Alter Flughafen 8, 30179 Hannover

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    Fragen und Antworten

    Besteht überhaupt Bedarf nach Sicherheitskräften?

    Ganz klar: JA!

    Es gibt in Deutschland so viele Sicherheitsfirmen und Sicherheitskräfte wie noch nie! Und die Zahl kennt nur eine Richtung: nach oben!

    Kaum eine Branche in Deutschland hat einen so extremen Bedarf an gutem und qualifizierten Personal wie die Sicherheitsbranche. In allen Stellenbörsen findest du unglaublich viele Stellenausschreibungen, in denen dringend nach Sicherheitskräften gesucht wird. Es ist fast schon unmöglich in der Branche keinen Job zu finden (wenn man natürlich alle notwendigen Qualifikationen hat, die du bei uns erwerben kannst).

    Was ist in den Ausbildungsprogrammen noch enthalten?

    Der Schwerpunkt unserer Ausbildungsprogramme ist die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Diese brauchst du nämlich, um überhaupt als Sicherheitskraft arbeiten zu dürfen.

    Dazu erhältst du je nach Ausbildungsprogramm bei uns noch folgende Qualifikationen und Zertifikate:

    • Umgang mit Schusswaffen und Waffensachkunde nach § 7 WaffG (inkl. Prüfung)
    • Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfenden und Evakuierungshelfenden (inkl. Feuerlöschübung am Brandsimulator)
    • Ausbildung in Erster Hilfe
    • Interventionskraft nach VdS 2172 (inkl. Prüfung)
    • Kunden- und Serviceorientierung
    • Werkschutzlehrgang 1-4
    • Personenkontrolle
    • KFZ-Kontrolle
    • Grundlagen der Psychologie und Umgang mit schwierigen Menschen
    • Deeskalationstraining
    • Kommunikationstraining
    • Interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Geflüchteten
    • Taktische Dienstkunde und Eigensicherung
    • und vieles mehr!

    Was brauche ich, um eine Sicherheitskraft zu werden?

    In Deutschland wird das Sicherheitsgewerbe im § 34a GewO und in der Bewachungsverordnung geregelt. Darin steht, dass jede Person, die als Sicherheitskraft tätig sein möchte, eine Qualifikation einer Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt.

    Es gibt zwei Arten einer Qualifikation nach § 34a GewO:

    1. Unterrichtung nach § 34a GewO: Das ist eine fünftätige Schulung in der zuständigen IHK und ist die absolute Mindestqualifikation (wird oft „Sitzschein“ genannt).

    2. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Das ist eine schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK. Der Sachkundenachweis ist in der Branche viel angesehener und erlaubt es dir in fast allen Bereichen arbeiten zu können (z.B. als Einsatzleiter:in, Objektleiter:in, Türsteher: in, etc.). Deswegen werden Sicherheitskräfte mit der Sachkunde häufig viel besser bezahlt als die Kolleg:innen mit der Unterrichtung.

    (Hinweis: Es gibt also nicht „den 34a-Schein“, sondern entweder die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO.)

    Da wir nur das Beste für dich wollen, bereiten wir dich selbstverständlich auf die Sachkundeprüfung vor! Unsere Dozent:innen sind extrem erfahren und teilweise selbst Prüfer:in in einer IHK!

    Was kosten die Ausbildungsprogramme?

    Die gesamten Kosten unserer Ausbildungsprogramme werden zu 100 % vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Rentenkasse übernommen! Auch deine Reisekosten zu uns werden vom Kostenträgern übernommen!

    Du musst auch nichts für Bücher, Blöcke, Stifte, Getränke und Snacks bezahlen (auch keine Kaution)!

    Das bedeutet: Es kostet dich NICHTS!

    Was ist, wenn ich während der Ausbildung merke, dass das nichts für mich ist?

    Wenn du während der Ausbildung feststellst, dass es dir keinen Spaß macht oder du dich nicht wohl bei uns fühlst, kannst du natürlich jederzeit damit aufhören. Wir möchten niemanden dazu zwingen.
    (Hinweis: Bis jetzt hat aber noch niemand die Ausbildung abgebrochen 😉 )

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