
Sicherheitskraft „professional“ (Sachkundeprüfung nach § 34a GewO)
Allgemeine Information
Da die Anforderungen in der Sicherheitsbranche stetig steigen, haben wir dafür ein Weiterbildungsprogramm entwickelt, welches die Herzen der Arbeitgeber höher schlagen lässt.
Unser Ausbildungsprogramm zur Sicherheitskraft „professional“ ist ein sechzehn-wöchiger Intensivkurs.
Themenbereiche
Zusatzmodule & Zertifikate
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Schulungsort im Herzen Hannovers
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Fragen und Antworten
Besteht überhaupt Bedarf nach Sicherheitskräften?
Ganz klar: JA!
Es gibt in Deutschland so viele Sicherheitsfirmen und Sicherheitskräfte wie noch nie! Und die Zahl kennt nur eine Richtung: nach oben!
Kaum eine Branche in Deutschland hat einen so extremen Bedarf an gutem und qualifizierten Personal wie die Sicherheitsbranche. In allen Stellenbörsen findest du unglaublich viele Stellenausschreibungen, in denen dringend nach Sicherheitskräften gesucht wird. Es ist fast schon unmöglich in der Branche keinen Job zu finden (wenn man natürlich alle notwendigen Qualifikationen hat, die du bei uns erwerben kannst).
Was ist in den Ausbildungsprogrammen noch enthalten?
Der Schwerpunkt unserer Ausbildungsprogramme ist die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Diese brauchst du nämlich, um überhaupt als Sicherheitskraft arbeiten zu dürfen.
Dazu erhältst du je nach Ausbildungsprogramm bei uns noch folgende Qualifikationen und Zertifikate:
- Umgang mit Schusswaffen und Waffensachkunde nach § 7 WaffG (inkl. Prüfung)
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer (inkl. Feuerlöschübung am Brandsimulator)
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Interventionskraft nach VdS 2172 (inkl. Prüfung)
- Werkschutzlehrgang 1-4
- Personenkontrolle
- KFZ-Kontrolle
- Grundlagen der Psychologie und Umgang mit Menschen
- und vieles mehr!
Was brauche ich, um eine Sicherheitskraft zu werden?
In Deutschland wird das Sicherheitsgewerbe im § 34a GewO und in der Bewachungsverordnung geregelt. Darin steht, dass jede Person, die als Sicherheitskraft tätig sein möchte, eine Qualifikation einer Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt.
Es gibt zwei Arten einer Qualifikation nach § 34a GewO:
1. Unterrichtung nach § 34a GewO: Das ist eine fünftätige Schulung in der zuständigen IHK und ist die absolute Mindestqualifikation (wird oft „Sitzschein“ genannt).
2. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Das ist eine schriftliche und mündliche Prüfung bei der IHK. Der Sachkundenachweis ist in der Branche viel angesehener und erlaubt es dir in fast allen Bereichen arbeiten zu können (z.B. als Einsatzleiter, Objektleiter, Türsteher, etc.). Deswegen werden Sicherheitskräfte mit der Sachkunde häufig viel besser bezahlt als die Kollegen mit der Unterrichtung.
(Hinweis: Es gibt also nicht „den 34a-Schein“, sondern entweder die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO.)
Da wir nur das Beste für dich wollen, bereiten wir dich selbstverständlich auf die Sachkundeprüfung vor! Unsere Dozenten sind extrem erfahren und teilweise selbst Prüfer in einer IHK!
Was kosten die Ausbildungsprogramme?
Die gesamten Kosten unserer Ausbildungsprogramme werden zu 100 % vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Rentenkasse übernommen! Auch deine Reisekosten zu uns werden vom Kostenträger übernommen!
Du musst auch nichts für Bücher, Blöcke, Stifte, Wasser und Kaffee bezahlen!
Das bedeutet: Es kostet dich NICHTS!
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