Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen und möchtest nähere Infos zum Ausbildungsbeginn oder zur Kostenübernahme wissen? In unseren FAQs findest du alle Antworten!
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Fragen und Antworten

Besteht überhaupt Bedarf nach Sicherheitskräften?

Ganz klar: JA!

Es gibt in Deutschland so viele Sicherheitsfirmen und Sicherheitskräfte wie noch nie! Und die Zahl kennt nur eine Richtung: nach oben!

Kaum eine Branche in Deutschland hat einen so extremen Bedarf an gutem und qualifizierten Personal wie die Sicherheitsbranche. In allen Stellenbörsen findest du unglaublich viele Stellenausschreibungen, in denen dringend nach Sicherheitskräften gesucht wird. Es ist fast schon unmöglich in der Branche keinen Job zu finden (wenn man natürlich alle notwendigen Qualifikationen hat, die du bei uns erwerben kannst).

Was brauche ich, um eine Sicherheitskraft zu werden?

In Deutschland wird das Sicherheitsgewerbe im § 34a GewO und in der Bewachungsverordnung geregelt. Darin steht unter anderem, dass jede Person, die als Sicherheitskraft tätig sein möchte, eine Qualifikation einer Industrie- und Handelskammer (IHK) benötigt.

Es gibt zwei Arten einer Qualifikation nach § 34a GewO:

1. Unterrichtung nach § 34a GewO: Das ist eine fünftätige Schulung in einer IHK und ist die absolute Mindestqualifikation (wird oft „Sitzschein“ genannt).

2. Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Das ist eine schriftliche und mündliche Prüfung bei einer IHK. Der Sachkundenachweis ist in der Branche viel angesehener und erlaubt es dir in fast allen Bereichen arbeiten zu können (z.B. als Einsatzleiter, Objektleiter, Türsteher, etc.). Deswegen werden Sicherheitskräfte mit der Sachkunde häufig auch besser bezahlt als die Kollegen mit der Unterrichtung.

(Hinweis: Es gibt also nicht „den 34a-Schein“, sondern entweder die Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO.)

Da wir nur das Beste für dich wollen, bereiten wir dich selbstverständlich auf die Sachkundeprüfung vor! Unsere Dozenten sind extrem erfahren und teilweise selbst Prüfer in einer IHK!

Was ist in den Ausbildungsprogrammen noch enthalten?

Der Schwerpunkt unserer Ausbildungsprogramme ist die Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Diese brauchst du nämlich, um überhaupt als Sicherheitskraft arbeiten zu dürfen.

Dazu erhältst du je nach Ausbildungsprogramm bei uns noch folgende Qualifikationen und Zertifikate:

  • Umgang mit Schusswaffen und Waffensachkunde nach § 7 WaffG (inkl. Prüfung)
  • Ausbildung zum Brandschutzhelferund Evakuierungshelfer (inkl. Feuerlöschübung am Brandsimulator)
  • Ausbildung in Erster Hilfe
  • Interventionskraft nach VdS 2172 (inkl. Prüfung)
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Werkschutzlehrgang 1-4
  • Personenkontrolle
  • KFZ-Kontrolle
  • Grundlagen der Psychologie und Umgang mit Menschen
  • und vieles mehr!

Was kosten die Ausbildungsprogramme?

Die gesamten Kosten unserer Ausbildungsprogramme werden zu 100 % vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Rentenkasse übernommen! Auch deine Reisekosten zu uns werden vom Kostenträger übernommen!

Du musst auch nichts für Bücher, Blöcke, Stifte, Wasser und Kaffee bezahlen!

Das bedeutet: Es kostet dich NICHTS!

Kann ich die Ausbildung auch selbst aus eigener Tasche bezahlen?

Ja. Wenn du aber einzelne Module (z.B. Waffensachkunde) bei uns absolvieren möchtest, kannst du dich natürlich gerne trotzdem bei uns melden und wir machen dir ein gutes Angebot.

Was ist der erste Schritt, wenn ich eines eurer Ausbildungsprogramme besuchen möchte?

Der erste Schritt ist ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit unserem Recruiting-Team, welches du hier sofort vereinbaren kannst. Wir beantworten alle deine Fragen und helfen dir das für dich beste Programm auszuwählen.

Wie geht es dann weiter?

Nach dem ersten Beratungsgespräch bei uns erhältst du alle notwendigen Unterlagen und Informationen, um die Kostenübernahme bei deiner Sachbearbeiterin bzw. bei deinem Sachbearbeiter im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.

Wenn die Kosten bewilligt werden, erhältst du per Post einen Bildungsgutschein von deiner Sachbearbeiterin bzw. deinem Sachbearbeiter. Diesen reichst du anschließend an uns weiter und dann kann es auch schon losgehen.

Ich habe schon einen Bildungsgutschein. Was mache ich damit?

Wenn du bereits einen Bildungsgutschein hast, kannst du sofort mit der Ausbildung bei uns beginnen, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst dann zu uns kommen und wir erklären dir alles Weitere. Vereinbare am besten jetzt einen Termin!

Was passiert nach der Ausbildung? Bekomme ich dann einen Job?

Wir bilden dich bestmöglich aus, damit du am Ende alle notwendigen Qualifikationen und Zertifikate hast, um fast überall in der Sicherheitsbranche arbeiten zu können.

Natürlich unterstützen dich dabei den Tätigkeitsbereich zu finden, der dir am meisten Spaß macht. Wir vermitteln dir Vorstellungsgespräche mit Sicherheitsfirmen und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Ich habe Prüfungsangst. Wie schaffe ich trotzdem die mündliche Prüfung?

Wir können dich beruhigen: So geht es vielen!

Sehr viele Menschen haben Angst vor Prüfungen jeder Art – insbesondere vor mündlichen Prüfungen! Nervös ist man natürlich immer, aber du brauchst wirklich keine Angst zu haben!

Vor deiner IHK-Sachkundeprüfung führen unsere Dozenten mehrere realitätsnahe Prüfungssimulationen mit dir durch und geben dir anschließend ausführliches Feedback! Viele unserer Dozenten sind/waren selbst IHK-Prüfer und wissen wie es abläuft und können dir alle Sorgen vor der Prüfung nehmen.

Was ist eigentlich diese Waffensachkunde? Kann ich damit Waffen kaufen?

Gleich vorweg: Die Waffensachkunde ist nicht der Waffenschein. In Deutschland ist das Waffenrecht streng geregelt und selbst mit der Waffensachkunde kann man selbstverständlich nicht einfach in ein Waffengeschäft gehen und sich eine Schusswaffe kaufen.

Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG soll unter anderem nachweisen, dass man die notwendigen Rechtsvorschriften kennt und die fachliche Eignung hat, rechtmäßig mit Waffen umzugehen.

In der Sicherheitsbranche gibt es auch Sicherheitskräfte, die im Dienst Schusswaffen führen dürfen und sogar müssen. Beispiele: Geld- und Werttransport, Bewachung von Juweliergeschäften, Personenschutz, Bewachung von militärischen Liegenschaften (z. B. Bundeswehrkasernen).

Die Schusswaffen gehören dem Arbeitgeber und dürfen nur im Dienst geführt werden. Nach Feierabend muss man sie selbstverständlich wieder zurückgeben.

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